Registrierkasse

Registrierkassen Lösung

Registrierkassenpflicht

Wer ist betroffen?

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 30.000,- und die Barumsätze dieses Betriebes € 15.000,- im Jahr überschreiten.

Förderungen

Die aufgrund der Registrierkassenpflicht anfallenden Investitionen wird das Finanzamt mit einer Prämie von € 200,- fördern. Außerdem kann der gesamte Investitionsbetrag im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.

Vereinbaren Sie noch Heute Ihren Beratungstermin und finden gemeinsam mit uns Ihre Kassenlösung die 2017 tauglich ist

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